DEFINITION
Mindestalter: 18 Jahre/begleitetes Fahren 17 Jahre (bF17)
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klassen A, A2 und A1)
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bis 3.500 kg zG
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zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut
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auch mit einem Anhänger bis 750 kg zG – oder –
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Anhänger über 750 kg zG, sofern zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 3.500 kg.
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Einschluss: Klassen AM und L
Nach 15 Jahren neuen Führerschein beantragen
Klasse B197
- 10 Fahrstunden auf Schaltfahrzeug
- danach mind. 15minütige Überprüfung durch den Fahrlehrer
- Restliche Fahrstunden auf dem Automatik
- Praktische Prüfung auf Automatik
Ihr dürft später Schaltfahrzeuge und Automatik Fahrzeuge fahren.
(auch im Ausland)
DEFINITION
Mindestalter:
• 20 Jahre für Krafträder bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
• 24 Jahre für Krafträder zum Direkteinstieg
• 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge
Krafträder (auch mit Beiwagen) • mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ – oder – • einer bbH von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge • mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit sym. angeordneten Rädern • über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren – oder – • über 45 km/h und über 15 kW
Einschluss: Klassen A1, A2 und AM
Ausbildung im Fahrsimulator
Um euch noch mehr Möglichkeiten und Praxisnähe bei der Führerschein-Ausbildung zu bieten, bilden wir bei Markus Fahrschule euch die ersten 6 Fahrstunden auf unserem neuen Fahrsimulator aus.
Von diesen 6 Stunden entfallen jeweils 2 Ausbildungsstunden auf die Übung von:
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Grundfähigkeiten (z.B. Anfahren, Lenkübungen, Schalten etc.)
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Abbiegeregeln
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Vorfahrtregeln
Vorteile der Simulator-Ausbildung