Führerscheinklassen

//Führerscheinklassen
Führerscheinklassen 2021-12-30T20:59:55+01:00

DEFINITION

Mindestalter: 18 Jahre/begleitetes Fahren 17 Jahre (bF17)
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Klassen A, A2 und A1)
  • bis 3.500 kg zG
  • zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut
  • auch mit einem Anhänger bis 750 kg zG – oder –
  • Anhänger über 750 kg zG, sofern zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 3.500 kg.
  • Einschluss: Klassen AM und L
Nach 15 Jahren neuen Führerschein beantragen
haenger1

DEFINITION

Mindestalter 18 Jahre
Zugfahrzeug der Klasse B und ein Anhänger oder ein Sattelanhänger.
Zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

DEFINITION

Die Klasse B96 ist mit der Neuerung vom 19.01.2013 erschienen.
Sie umfasst Fahrzeuge der Klasse B mit einem Anhhänger.
Zulässige Gesamtmasse vom Fahrzeug und Anhänger: mehr als 3500kg bis maximal 4250kg.

 Klasse B197

  • 10 Fahrstunden auf Schaltfahrzeug
  • danach mind. 15minütige Überprüfung durch den Fahrlehrer
  • Restliche Fahrstunden auf dem Automatik
  • Praktische Prüfung auf Automatik

Ihr dürft später Schaltfahrzeuge und Automatik Fahrzeuge fahren.

(auch im Ausland)

DEFINITION

Mindestalter 16 Jahre
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
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DEFINITION

Mindestalter 18 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; • Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Einschluss: Klassen A1 und AM
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

DEFINITION

Mindestalter:
• 20 Jahre für Krafträder bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
• 24 Jahre für Krafträder zum Direkteinstieg
• 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge
Krafträder (auch mit Beiwagen) • mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ – oder – • einer bbH von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge • mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit sym. angeordneten Rädern • über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren – oder – •  über 45 km/h und über 15 kW
Einschluss: Klassen A1, A2 und AM

Ausbildung im Fahrsimulator

Um euch noch mehr Möglichkeiten und Praxisnähe bei der Führerschein-Ausbildung zu bieten, bilden wir bei Markus Fahrschule euch die ersten 6 Fahrstunden auf unserem neuen Fahrsimulator aus.
Von diesen 6 Stunden entfallen jeweils 2 Ausbildungsstunden auf die Übung von:
  • Grundfähigkeiten (z.B. Anfahren, Lenkübungen, Schalten etc.)
  • Abbiegeregeln
  • Vorfahrtregeln

Vorteile der Simulator-Ausbildung